Unsere Fragen an den Bürgermeister, die wir ihn bitten zu Beginn der SVV-Sitzung am 26.11.2024 zu beantworten.

In der SVV vom 26.09.2023 wurde der Beschluss F-251/2023 „Konzessionsausschreibung für den bedarfsorientierten Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ einstimmig gefasst. Hiermit wurde die Verwaltung beauftragt, „den bedarfsorientierten Aufbau von öffentlicher Elektroladeinfrastruktur im Straßenraum vorzubereiten und vorzustellen“.
Unsere Fragen:

  1. Wie weit ist die Umsetzung dieses Beschlusses vorangeschritten?
  2. Für wann ist die Vorstellung der Ergebnisse, inkl. der ebenfalls beschlossenen Kostendarstellung vorgesehen?

Im Hauptausschuss am 19.11.2024 erfolgte u.a. die Vergaben H-073/2024 (Vergabe von Verpflegungsleistungen für die Kita Am Markt und die Kita Zwergenland für den Zeitraum 01.03.2025 bis 29.02.2028) H-070/2024 (Vergabe von Verpflegungsleistungen für die Mittagsversorgung in der Grundschule für den Zeitraum 01.03.2025 bis 29.02.2028). Beiden zugrundeliegenden Ausschreibungen war gemein, dass sie ein Nachreichen fehlender Bieterunterlagen nicht zuließen. Diese Einschränkung führte in beiden Ausschreibungen dazu, dass 2 bzw. 4 Anbieter vom Wettbewerb ausgeschlossen wurden und in beiden Ausschreibungsverfahren jeweils nur ein Bewerber verblieb, der dann zwangsläufig den Zuschlag bekam, obwohl er in beiden Ausschreibungen nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Nach Auskunft der Hauptamtsleiterin in der Sitzung des Hauptausschusses sei das so nicht beabsichtigt, sondern lediglich ein „bedauerlicher Fehler“ beim Einstellen der Ausschreibungen auf dem Vergabeportal gewesen. Dieser führt nun zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Stadt i.H.v. 16.700 Euro pro Jahr für drei Jahre bei der Versorgung der Kitas und zu einer Mehrbelastung der Eltern von Grundschüler:innen i.H.v. 40 Cent pro Portion.

Unsere Fragen:

  1. Durch welche Maßnahmen wird die Verwaltung zukünftig derartige Fehler beim Einpflegen von Ausschreibungen auf der Vergabeplattform vermeiden?
  2. Plant die Stadtverwaltung die Übernahme der Mehrbelastung i.H.v. 40 Cent pro Portion durch die Erhöhung des Zuschusses zum Mittagessen an der Grundschule von derzeit 50 Cent/Portion auf dann 90 Cent?

Vor wenigen Wochen wurden die Alleebäume an der Karl-Marx-Str. zwischen dem S-Bahnhof und Stichkanal beschnitten. Dabei kam es bei 42 von 76 Bäumen zur Kappung des Haupttriebs. Dies erscheint uns aus verschiedenen Gründen problematisch, weil wir u.a. davon ausgehen, dass dies mittel- bzw. langfristig zu einem erhöhten Pflegeauswand an den verstümmelten Bäumen und zur Reduzierung ihrer Lebenserwartung führt. Somit stünde die Kappung im Widerspruch der Baumschutzsatzung, in der in §3 gefordert wird, dass Eigentümer die „geschützten Gehölze zu erhalten, zu diesem Zweck zu pflegen sowie vor Gefährdung zu bewahren, d.h. schädliche Einwirkungen auf

Unsere Fragen:

Kronen-, Stamm- und Wurzelbereiche zu unterlassen bzw. abzuwenden“ haben.

  1. Ist die Kappung der Haupttriebe seitens der Stadtverwaltung so verlangt worden? Wenn ja; aus welchem Grund?
  2. Oder erfolgten die Kappungen in (Eigen)-Initiative der beauftragten Firma? Wenn ja; wurde die Stadt seitens der Firma auf die Probleme derartiger Schnittformen aufmerksam gemacht?
  3. Wurde der Rat eines Baumgutachters eingeholt?
  4. Plant die Stadt für den Fall eines eigenmächtigen Handelns der beauftragten Firma Bestrebungen zum Schadensersatz (z.B. Neupflanzung gleichwertiger Bäume) durch die Firma?